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3D-Tool CAD-Viewer

3D-Tool CAD-Viewer (www.3D-Tool.de)
Visualisieren, Analysieren, Kommunizieren und Konvertieren

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3D-Tool Endbenutzerlizenzvertrag (EULA)

Im Folgenden aufgeführt sind die Lizenzbestimmungen der 3D-Tool GmbH & Co.KG (nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt) für die Benutzung der 3D-Tool Software und deren Komponenten sowie der enthaltenen Dokumentation (nachfolgend „Software“ genannt). Mit Installation der Software erkennen Sie (nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt) diese Lizenzbestimmungen an.

WENN SIE MIT DEN LIZENZBESTIMMUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, DARF DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIERT ODER VERWENDET WERDEN.

1. SCHUTZ VOR UNBERECHTIGTER NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNSRECHTE

1.1. Jede Nutzungsart der Software, die über diesen Endbenutzerlizenzvertrag hinaus geht, ist untersagt. Alle Nutzungsrechte, die hier nicht ausdrücklich freigegeben werden, verbleiben beim Lizenzgeber und dessen Lizenzgebern.

1.2. Verwendet der Lizenznehmer die Software über die ihm überlassenen Nutzungsrechte hinaus, ist der Lizenzgeber berechtigt, die unberechtigte Nutzung der Software entsprechend den aktuell gültigen Lizenzpreisen in Rechnung zu stellen.

1.3. Das emulieren, verändern, dekompilieren und disassemblieren der Software ist untersagt. Ebenso untersagt ist das entfernen, verändern und unterdrücken jeglicher in der Software enthaltenen Copyrights, Handelsmarken, Firmenlogos und Lizenzinformationen. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Erlöschen der Lizenz und der Lizenzgeber behält sich eine straf- und / oder zivilrechtliche Verfolgung vor.

1.4. Der Lizenznehmer darf die Software nur vervielfältigen soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Der Lizenznehmer ist weiter berechtigt, von der überlassenen Software eine Sicherungskopie anzufertigen.

1.5. Der Lizenznehmer hat nicht das Recht, Lizenzen zu verkaufen oder die Software zu vertreiben.

1.6. Erlischt das Nutzungsrecht des Lizenznehmers, ist dieser verpflichtet, die Software und alle Kopien von seinem Computersystem zu entfernen. Er verpflichtet sich ebenso, alle Lizenzmaterialien und Aktivierungscodes sowie alle Kopien derselben zu vernichten.

2. NUTZUNGSRECHTE

2.1. Eine Einzelplatzlizenz gewährt dem Lizenznehmer das einfache, weltweite, zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht, die Software mit dieser Lizenz auf EINEM Einzelplatzsystem (Workstation) auszuführen und zu verwenden. Der Lizenznehmer ist unter keinen Umständen berechtigt, eine Einzelplatzlizenz in irgendeiner Weise auf mehr als einem Einzelplatzsystem zu verwenden oder eine solche Verwendung zu gestatten. Wird die Software auf einem Mehrplatzsystem (Server) installiert oder im Netzwerk zugänglich gemacht (Remote-Zugriff), darf die Software nur von Nutzern mit individueller Einzelplatzlizenz verwendet werden.

2.2. Eine Serverlizenz gewährt dem Lizenznehmer das einfache, weltweite, zeitlich unbeschränkte und nicht ausschließliche Recht, die Software mit dieser Lizenz auf einem Mehrplatzsystem (Server) oder im Netzwerk zugänglich (Remote-Zugriff) auszuführen und für die vertraglich vereinbarte Anzahl von Nutzern zugänglich zu machen. Wird die Software nicht mehr auf einem Mehrplatzsystem oder im Netzwerk zugänglich ausgeführt, darf die Software mit der Serverlizenz auf Einzelplatzsystemen ausgeführt werden, solange deren Anzahl 50% der vertraglich vereinbarten Anzahl von Nutzern nicht überschreitet.

2.3. Wird die Software im Rahmen einer Volumenlizenz genutzt, gelten, neben den Bestimmungen dieser EULA, für den Umfang der Nutzung die vertraglichen Vereinbarungen im entsprechenden Volumenlizenzvertrag.

2.4. Für die Free Viewer Version der Software gewährt der Lizenzgeber das einfache, weltweite, zeitlich unbeschränkte und nicht ausschließliche Recht, die Software auf beliebigen Systemen zu privaten und gewerblichen Zwecken auszuführen und zu verwenden
(Free Viewer Lizenz).

2.5. Für die Komponenten der Software, die in den unter Verwendung der Software erstellten „ausführbaren“ Dateien (EXE-Dateien) enthaltenen sind, gewährt der Lizenzgeber das einfache, weltweite, zeitlich unbeschränkte und nicht ausschließliche Recht, diese auf beliebigen Systemen zu privaten und gewerblichen Zwecken auszuführen und zu verwenden (Free Viewer Lizenz).

2.6. Zum Test des vollen Funktionsumfangs der Software kann vor dem Erwerb einer Lizenz beim Lizenzgeber einmalig eine kostenlose Demo-Lizenz angefordert werden. Die Rechte an dieser Lizenz werden zeitlich beschränkt für die Dauer des Testzeitraums übertragen und können jederzeit widerrufen werden. Wird die Software mit einer Demo-Lizenz ausgeführt und verwendet, sind jegliche kommerzielle Nutzung und die Nutzung zu Produktionszwecken untersagt.

3. UPDATES

3.1. Alle Service-Updates innerhalb einer Hauptversion können vom Lizenznehmer kostenlos installiert, ausgeführt und verwendet werden.

3.2. Veröffentlicht der Lizenzgeber neue Hauptversionen der Software, kann der Lizenznehmer ein kostenpflichtiges Update seiner Lizenz auf die jeweils aktuelle Hauptversion durchführen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

4. ÜBERTRAGUNG VON LIZENZEN

4.1. Zur Übertragung einer Lizenz von einem Computer zu einem anderen müssen alle Versionen und Kopien der Software vom ersten Computer gelöscht werden und die Software darf zukünftig nur noch auf dem zweiten Computer ausgeführt werden.

4.2. Zur Übertragung einer Lizenz auf einen neuen Eigentümer, muss dem Lizenzgeber der neue Eigentümer schriftlich und unterschrieben vom ursprünglichen Lizenznehmer mitgeteilt werden. Zur Nutzung der Software ist der neue Lizenznehmer verpflichtet, den Endbenutzerlizenzvertrag (EULA) der Software zu akzeptieren. Die Übertragung beinhaltet sämtliche unter dieser Lizenz erworbenen Versionen und Updates der Software. Das Nutzungsrecht des ursprünglichen Lizenznehmers an diesen Versionen und Updates erlischt mit der Übertragung.

5. EXPORTBESCHRÄNKUNG

5.1. Der Lizenznehmer darf keine im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltene Software oder andere Technologie in Länder (oder an einen Staatsbürger oder Bewohner eines dieser Länder), die dem US-Exportembargo unterliegen, oder an eine auf den speziellen Ausschlusslisten des US-amerikanischen Finanz- und Handelsministeriums befindliche Person übertragen, exportieren oder re-exportieren.

5.2. Die Software darf nicht an Personen und Unternehmen verkauft, vermietet oder anderweitig übertragen oder von Personen und Unternehmen verwendet werden, die in Aktivitäten in Bezug auf Massenvernichtungswaffen involviert sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aktivitäten in Bezug auf den Entwurf, die Entwicklung, die Herstellung oder die Verwendung von nuklearem Material, Nuklearanlagen, Nuklearwaffen, Raketen oder in Bezug auf die Unterstützung bei Raketenprojekten sowie chemischen oder biologischen Waffen.

5.3. Mit Installation oder Benutzung, erkennt der Lizenznehmer vorstehenden Verpflichtungen an und bezeugt, dass er weder in einem solchem Land ansässig ist, noch unter der Kontrolle eines solchen steht, noch Staatsangehörige(r) oder Bewohner(in) eines solchen Landes ist, noch auf einer der genannten Listen steht oder in Aktivitäten wie oben genannt involviert ist.

6. EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG

Die Software sowie begleitende Dokumentationen werden als "kommerzielle Computersoftware" und "kommerzielle Computersoftwaredokumentation" gemäß den geltenden Richtlinien der zivilen und militärischen Beschaffungsverordnungen der USA sowie den entsprechenden Zusätzen zu diesen Verordnungen bereitgestellt. Wird die Lizenz durch oder im Namen der US-Regierung oder durch einen Haupt- oder Unterlieferanten der US-Regierung (gleich auf welcher Ebene) erworben, stehen der Regierung nur die Rechte an der Software und der begleitenden Dokumentation zu, die in diesen Lizenzbestimmungen aufgeführt sind; in Einklang mit 48 CFR 227.7201 bis 227.7202-4 (bei Erwerb durch das US-Verteidigungsministerium) und 48 CFR 2.101 und 12.212 (bei Erwerb durch andere Behörden) sowie zutreffender Folgebestimmungen.
Hersteller: 3D-Tool GmbH & Co. KG, Im Steiles 23/1, 69469 Weinheim, Deutschland.

7. SACHMÄNGEL UND HAFTUNG

7.1. Werden die Nutzungsrechte an der Software unentgeltlich eingeräumt (Free Viewer Lizenz, Demo-Lizenz), findet weder kaufrechtliches noch sonstiges Gewährleistungsrecht Anwendung. Der Lizenznehmer akzeptiert bei kostenloser Nutzung die Software in der Form, wie diese derzeit vorliegt, und ihm stehen keinerlei Gewährleistungsansprüche zu.

7.2. Werden die Nutzungsrechte an der Software unentgeltlich eingeräumt (Free Viewer Lizenz, Demo-Lizenz), haftet der Lizenzgeber nur für vorsätzlich und arglistig verursachte Schäden.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

8.2. Ist der Lizenznehmer ein Unternehmen oder besitzt der Lizenznehmer keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland, so ist der Gerichtstand der registrierte Sitz des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber ist jedoch auch berechtigt, den Lizenznehmer an seinem Firmensitz beziehungsweise Wohnsitzgerichtsstand zu verklagen.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

(c) 3D-Tool GmbH & Co. KG, Im Steiles 23/1, 69469 Weinheim, Germany
E-Mail: Team@3D-Tool.de, Fax: +49 (0)3212 1198 521

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